Genehmigungs- freistellung

Es kann losgehen! Heute hat unser Planer die Genehmigungsfreistellung beim Bauamt abgeholt, wir dürfen jetzt also anfangen zu bauen:

Hiermit bestätige ich Ihnen, dass ein Baugenehmigungsverfahren für das in diesen Bauvorlagen dargestellte Vorhaben nicht durchgeführt werden soll. Soweit das Vorhaben zulässig ist, darf also mit dem Bau / der Herstellung begonnen werden.

Der erste Satz klingt zwar im ersten Moment etwas anders, besagt jedoch nur, dass die Stadt nicht von ihrem Recht gebraucht macht, aus unserem Antrag im vereinfachten Verfahren einen “richtigen” Bauantrag zu machen. Ein schöner Start ins Wochenende :)

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