Fälligkeitsmitteilung

Es geht langsam voran: Anfang der Woche haben wir von unserer Notarin die Fälligkeitsmitteilung erhalten, d.h. wir dürfen unser Grundstück jetzt bezahlen. Das heißt auch, dass wir jetzt im Grundbuch als Käufer vorgemerkt sind (ein Grundbuchauszug lag dem Schreiben bei). Bevor wir jetzt aber den Kredit für das Grundstück abrufen können, möchte unsere Bank noch einmal den Kaufvertrag sehen – sie hatte bisher nur einen Entwurf erhalten und braucht jetzt das Original. Schade, dass man uns das nicht früher mitgeteilt hat, aber unsere Bankbetreuerin lernt das Kreditgeschäft gerade erst noch… Aber wir sind zuversichtlich, dass das schnell geht und dann sind wir wieder einen (großen) Schritt weiter!

Ansonsten beschäftigen wir uns damit Angebote einzuholen und Kleinigkeiten zu klären:

– Küchenplanung
– Welcher Kamin soll es werden?
– Angebote für den gemeinsamen Weg mit den Nachbarn
– Beantragung der Anschlüsse (Strom, Wasser, Gas, Telekom)

Das Fällen und Entsorgen der Bäume auf dem Grundstück konnten wir sehr günstig über einen Bekannten unseres vorderen Nachbarn beauftragen und er wird auch schon in Kürze anfangen.

Erste Rechnung

Ende letzter Woche kam unsere allererste Rechnung zum Thema Hausbau: Das Finanzamt wollte die Grunderwerbssteuer haben. Man hätte bis 1.6. Zeit zur Zahlung gehabt, jedoch kann die Eigentumsvormerkung im Grundbuch erst eingetragen werden, wenn das Finanzamt die Zahlung der Grunderwerbssteuer bestätigt – also haben wir die Zahlung umgehend erledigt. Mal schauen, wie lange es jetzt noch dauert bis wir wirklich Besitzer des Grundstücks sind…