Fälligkeitsmitteilung

Es geht langsam voran: Anfang der Woche haben wir von unserer Notarin die Fälligkeitsmitteilung erhalten, d.h. wir dürfen unser Grundstück jetzt bezahlen. Das heißt auch, dass wir jetzt im Grundbuch als Käufer vorgemerkt sind (ein Grundbuchauszug lag dem Schreiben bei). Bevor wir jetzt aber den Kredit für das Grundstück abrufen können, möchte unsere Bank noch einmal den Kaufvertrag sehen – sie hatte bisher nur einen Entwurf erhalten und braucht jetzt das Original. Schade, dass man uns das nicht früher mitgeteilt hat, aber unsere Bankbetreuerin lernt das Kreditgeschäft gerade erst noch… Aber wir sind zuversichtlich, dass das schnell geht und dann sind wir wieder einen (großen) Schritt weiter!

Ansonsten beschäftigen wir uns damit Angebote einzuholen und Kleinigkeiten zu klären:

– Küchenplanung
– Welcher Kamin soll es werden?
– Angebote für den gemeinsamen Weg mit den Nachbarn
– Beantragung der Anschlüsse (Strom, Wasser, Gas, Telekom)

Das Fällen und Entsorgen der Bäume auf dem Grundstück konnten wir sehr günstig über einen Bekannten unseres vorderen Nachbarn beauftragen und er wird auch schon in Kürze anfangen.

KW16 – Details

In der letzten Woche hatten wir eine ganze Reihe Termine und einiges hat sich getan:

(1) Das nächste Planungsgespräch mit unserer Baufirma. Hier haben wir nochmal Details an den Plänen besprochen und über den genauen Kaufvertrag und die Bau- und Leistungsbeschreibung diskutiert. Insgesamt sind die Pläne jetzt schon sehr ausgereift, vielleicht noch ein paar Kleinigkeiten aber dann können auch so langsam schon die Bauantragsunterlagen fertig gemacht werden.

(2) Wir waren ein weiteres Mal bei der Notarin und haben die Grundschuld bestellen lassen. Unsere Bank hatte ihr alle notwendigen Unterlagen zukommen lassen, so dass wir nur schnell unterschreiben mussten. Der Bauherr ist gespannt, wie hoch die Rechnung für den 15min Termin sein wird…

(3) Am Freitag haben wir uns noch einmal mit unserem Bankberater getroffen. Nach seinem Urlaub hatte er alle Unterlagen zusammengetragen und wir mussten noch 1-2 Unterschriften leisten. Jetzt fehlen nur noch die KfW Kredite: Für den “Energieeffizient Bauen” Kredit benötigen wir die Bestätigung, dass das Haus auch den KfW70 Standard erreichen wird. Hierfür müssen allerdings erst die Pläne fix sein, in die Berechnung gehen z.B. auch die Fensterflächen mit ein und genau da basteln wir noch ein wenig rum. Also hoffen wir, dass sich bis dahin die Zinsen nicht zu sehr verschlechtern…

(4) Die Bauherrin hat die neuen Nachbarn kennen gelernt! (Der Bauherr blieb krank zu Hause.) Es ging hauptsächlich darum, sich überhaupt mal kennen zu lernen (es wird nette Nachbarschaft :) und den Bau der gemeinsamen Zufahrt zu planen. Der nächste Schritt ist jetzt, ein paar konkrete Angebote einzuholen und dann auch möglichst schnell mit der Erschließung zu beginnen. Die hinteren Nachbarn wollen nämlich sehr schnell anfangen und ohne Weg/Baustraße wird das natürlich nichts.

Notartermin

Gestern waren wir gemeinsam mit der Verkäuferin unseres Grundstücks bei einer Notarin und haben den Kaufvertrag unterschrieben! Der erste wichtige Schritt zum eigenen Heim ist also getan.

Bisher hatte ich die naive Vorstellung, es gäbe einen Standardvertrag bei einer so normalen Angelegenheit wie einem Grundstücksverkauf und eigentlich könnte nicht viel schief gehen. Allerdings weichen bei uns ein paar Details vom Standard ab und so waren doch noch zwei grobe Schnitzer im Vertrag…

Wir kaufen ein Grundstück in zweiter Reihe und müssen Wege und Leitungsrecht eingeräumt bekommen. Leider wurde nur ein Recht zur Verlegung von Abwasserleitungen vereinbart, Versorgungsleitungen (Wasser, Gas, Telekom, TV) wurden vergessen… Vielleicht dachte der Notar, das geht inzwischen alles über WLAN? Und da die dritte Reihe auch bebaut werden wird, müssen wir ein ebenso solches (Notardeutsch ;) Recht einräumen. Dieses wurde im ersten Vertragsentwurf einfach komplett vergessen…

Aber wie dem auch sei, wir konnten alles klären und haben den Vertrag unterzeichnet. Jetzt beginnt ein längerer Vorgang: Ein altes längst nicht mehr aktuelles Wegerecht muss noch im Grundbuch gelöscht werden, die Stadt muss auf ihr Vorkaufsrecht verzichten, wir müssen die Grunderwerbssteuer bezahlen und schließlich wird eine Eigentumsübergangsvormerkung für uns im Grundbuch eingetragen und dann dürfen wir bezahlen. Wenn alles gut läuft wird das in ca. 4 Wochen der Fall sein. Dann sind wir Besitzer des Grundstücks mit allen zugehörigen Rechten und Pflichen (z.B. Haftpflicht) und wenn wir dann irgendwann auch im Grundbuch eingetragen sind (das kann dauern…) sind wir sogar Eigentümer! Aber als Besitzer darf man schon anfangen zu bauen und das wird der nächste große Meilenstein. Wir freuen uns darauf :)